Thorsten Neumann

von der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Glaserhandwerk 

Meine Leistungen

Seit 2018 beurteile ich in meiner Funktion als von der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Glaserhandwerk bereits ausgeführte Glaser-Arbeiten kompetent und fundiert und erstelle im Anschluss sowohl Gerichts- als auch Privatgutachten. 


Sie erhalten z.B. Gutachten über:
 Beschaffenheit und normengerechte Verwendung von Sicherheitsgläsern
 Qualität und Montage von Isoliergläsern 
Innenausbau mit Ganzglas-Elementen 
 Ganzglasduschen 
Ganzglasaquarien 

Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

Die Rechtsgrundlage für die Tätigkeit von Sachverständigen im Handwerk findet sich im Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung). § 91 Abs. 1 Nr. 8 der Handwerksordnung besagt, dass es Aufgabe der Handwerkskammer ist, Sachverständige zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern zu bestellen und zu vereidigen. Diese Sachverständigen werden vor ihrer öffentlichen Bestellung auf fachliche sowie persönliche Eignung zur Gutachtererstattung überprüft. Dies bietet die Gewähr dafür, dass es sich bei dem Sachverständigen um einen Fachmann mit überdurchschnittlichen Kenntnissen auf seinem Fachgebiet handelt und dass dieser Fachmann auf absolute Objektivität und Neutralität vereidigt ist.

Gutachten

Gerichtsgutachten
Ein Gerichtsgutachten wird als Gutachten im Gerichtsauftrag bezeichnet, wobei das Gericht die zentrale Aufgabenstellung für den Sachverständigen in einem sogenannten Beweisbeschluss formuliert. Es kommt gerade dann zum Einsatz, wenn es innerhalb eines Rechtsstreits zu einer Urteilsfindung kommen soll. Der Sachverständige unterstützt damit das Gericht bei seiner Urteilsfindung. Eine der beiden Parteien, die an dem Rechtsstreit beteiligt sind, müssen den Antrag auf ein solches Gutachten stellen. Das Gericht ist für die Auswahl des Sachverständigen verantwortlich.

Privatgutachten

Privatgutachten werden außerhalb von Gerichtsverfahren für private Auftraggeber erstellt – dies können z.B. Privatpersonen, Unternehmen, Versicherungen, Banken, Behörden oder andere gesellschaftliche Institutionen sein. Es gibt keine Begrenzung des potenziellen Auftraggeberkreises – nicht zuletzt, weil jedem die Möglichkeit offensteht, einen Sachverständigen zur Beurteilung von strittigen Sachverhalten auf seinem Fachgebiet zu beauftragen. Privatgutachten sind allerdings rechtsunverbindlich und dienen in erster Linie dazu, dass Auftraggeber bzw. Auftragnehmer bei Unstimmigkeiten über Umfang und Qualität der gelieferten Waren oder Leistungen ihre Interessen gegenüber dem Vertragspartner besser vertreten können. 

Kontakt

Thorsten Neumann
Wilhelm-Busch-Str. 18
29525 Uelzen

015772852448
[email protected]

Für ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.


Partnerwebsite: www.heideglas.de